Sicherheit bei Stadtteilfesten
Kleinere Feste oder Umzüge können ohne Zufahrtschutz stattfinden
Eine positive Meldung für alle Stadtteilfeste und Stadtteilumzüge kann der Frankfurter Landtagsabgeordnete Uwe Serke mitteilen: „Der Hessische Innenminister Roman Poseck hat durch einen neuen Erlass an die Polizeipräsidien den für die Sicherheit Verantwortlichen vor Ort mehr Differenzierung bei der individuellen Gefährdungslagebewertung bei Volksfesten, Stadtteilfesten oder anderen Veranstaltungen eingeräumt. So sollen Sicherheitsvorkehrungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5.000 Personen können künftig in der Regel ohne Zufahrtssperren stattfinden“, so Serke. Zudem gebe es die Möglichkeit, falls doch Sperrelemente notwendig sind, nach Prüfung der Gegebenheiten auch nicht zertifizierte Sperren wie z. B. Abrollcontainer oder große Fahrzeuge einzusetzen.
„Dies ist eine gute Nachricht für die vielen Stadtteilfeste, die gerade auch im Frankfurter Westen sehr beliebt sind, wie beispielsweise das Ranzenbrunnenfest in Sindlingen, das Froschbrunnenfest in Zeilsheim oder die Sossenheimer und die Unterliederbacher Kerb, die nun ohne größere Sicherheitsauflagen wie schwere Terrorsperren durchgeführt werden können. Und es ist natürlich auch eine große Erleichterung für die zahlreichen ehrenamtlichen Aktiven und Helfer der Vereine, die diese Feste organisieren. Bei der Gefahrenbewertung gilt es mit Pragmatismus und Augenmaß vorzugehen. Eine absolute Sicherheit gibt es ohnehin nicht und das verbleibende Risiko kann dem allgemeinen Lebensrisiko zugerechnet werden“, betonte Serke.